About
In diesem Blog werden in kurzen, zitierfähigen Beiträgen rechtliche Konzepte, Argumentationsfiguren und Entscheidungen aus dem Straf- und Strafverfahrensrecht hinsichtlich ihrer logischen Tiefenstruktur – und damit ihrer Rationalität – sowie ihres empirisch überprüfbaren, evidenzbasierten Realitätsbezugs analysiert.
Im Zentrum steht die explizite Rekonstruktion der zugrunde liegenden logischen Strukturen dieser Konzepte und Entscheidungen. Auf diese Weise soll deren rationale Kohärenz sichtbar gemacht werden. Ziel ist es, die (rationalen) Operationen, die durch richterliche Rechtsfortbildung oder gesetzgeberische Entscheidungen vorgegeben werden, transparent zu machen – insbesondere mit Blick auf innere Widerspruchsfreiheit, argumentative Stringenz und methodische Konsistenz.
Kurz: Mithilfe einer logisch-analytischen Methode sollen sowohl die logische Tiefenstruktur als auch der empirische Gehalt juristischer Konzepte, Figuren und Entscheidungen im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts offengelegt werden.
Die wissenschaftstheoretische Grundlage dieses Vorgehens bildet ein kritisch-rationales und logisch-empirisches Paradigma. Theoretisch stützt sich der Blog auf Literatur aus der Rechtslogik und Rechtstheorie, insbesondere auf die Arbeiten von Ota Weinberger, Eike von Savigny und Robert Alexy.
Ein zentraler Bezugspunkt ist etwa Alexys Unterscheidung zwischen interner und externer Rechtfertigung von Urteilen:
Als minimale Bedingung für eine gelungene Begründung eines richterlichen Urteils ist zu fordern, daß die Entscheidung so rekonstruierbar ist, daß das Urteil aus den in den Gründen angeführten Sätzen zusammen mit dort vorausgesetzten Sätzen logisch folgt, wobei diese Sätze widerspruchsfrei sein müssen. (…) Die Erfüllung dieses Kriteriums ist allerdings nur eine notwendige, nicht hinreichende Bedingung einer gelungenen Begründung. Das Urteil muss nicht allein korrekt aus einer bestimmten Satzmenge folgen, die Sätze, aus denen es deduziert wird, müssen darüber hinaus wahr, richtig oder akzeptabel sein.“ (Alexy, S. 17 f.)
Die Beiträge dieses Blogs wollen die logisch-analytische Methode als Instrument für die praktische Rechtsarbeit und den rechtswissenschaftlichen Diskurs im Strafrecht etablieren – und so einen Beitrag zur methodischen Rationalisierung der Strafrechtspflege leisten.
Warum ist Rechtslogik wichtig?
- Sie schafft Klarheit und Nachvollziehbarkeit in juristischen Entscheidungen.
- Sie hilft, juristische Streitfragen objektiv zu lösen, indem Emotionen durch rationale Analyse ersetzt werden.
- Sie ist zentral für die Rechtsprechung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.